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FaceCast

KI-Ratgeber

KI-Bilder kennzeichnen: Was gilt, und was schreibt man dazu?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln der KI-Verordnung der EU. Hier steht, worum es dabei geht, wie du ein Bild auf den gängigen Plattformen markierst und wo du Verbindliches nachliest.

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Mit KI verändertes Porträt: dieselbe Person, aber Frisur, Kleidung, Hintergrund und Licht wurden vollständig durch ein Modell ersetzt

Die kurze Antwort

Es kommt darauf an — auf das Bild, den Zusammenhang und die Plattform. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln der KI-Verordnung der EU, der Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50. Der Kern: Menschen sollen erkennen können, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Was für deinen konkreten Fall gilt, klärst du am besten an der Quelle.

Grob gibt es zwei Adressaten. Die Anbieter der Systeme sollen erzeugte Inhalte technisch markieren, etwa maschinenlesbar in den Metadaten. Und wer ein Bild veröffentlicht, das eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis täuschend echt darstellt, ohne dass es so stattgefunden hat, soll offenlegen, dass es künstlich ist. Für erkennbar künstlerische, satirische oder offensichtlich stilisierte Werke ist ein zurückhaltenderer Hinweis vorgesehen; wie weit das im Einzelfall trägt, wird gerade erst in Leitlinien und in der Praxis geklärt.

Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung — und wir sagen ausdrücklich nicht, was in deiner Situation rechtlich gilt. Wenn du beruflich, redaktionell oder werblich veröffentlichst, ist der Maßstab ohnehin ein anderer als beim Bild im Familienchat. Für alles Verbindliche gehören der Verordnungstext und eine anwaltliche Auskunft in die Hand, nicht ein Ratgeber wie dieser.

Links das Ausgangsfoto, rechts das Ergebnis eines KI-Stils. Solche Bilder sind der eigentliche Streitfall der Kennzeichnungsdebatte: Es ist eine echte Person, aber Frisur, Kleidung, Hintergrund und Licht sind erzeugt. Ohne Hinweis ist beim Betrachten nicht sicher zu erkennen, was davon echt war.
Links das Ausgangsfoto, rechts das Ergebnis eines KI-Stils. Solche Bilder sind der eigentliche Streitfall der Kennzeichnungsdebatte: Es ist eine echte Person, aber Frisur, Kleidung, Hintergrund und Licht sind erzeugt. Ohne Hinweis ist beim Betrachten nicht sicher zu erkennen, was davon echt war.
Unbearbeitetes Spiegel-Selfie mit Handy in der Hand
Ein unbearbeitetes Foto. Hier stellt sich die Frage nicht.
Dasselbe Selfie nach der KI-Bearbeitung: Frisur, Kleidung und Hintergrund sind ersetzt, das Handy ist verschwunden
Dasselbe Selfie, mit KI verändert. Deutlich stilisiert — und trotzdem eine reale Person in einer erfundenen Umgebung.
KI-erzeugtes Familienporträt: die abgebildete Szene hat so nie stattgefunden
Ein vollständig erzeugtes Porträt. Die Szene hat es nie gegeben — der Fall, in dem ein Hinweis am wichtigsten ist.

Der pragmatische Dreischritt

1

Einordnen, was auf dem Bild ist

Zeigt es eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis so, als wäre es passiert? Dann ist ein Hinweis die naheliegende Entscheidung — unabhängig davon, wie streng man die Rechtslage liest.

2

Den Schalter der Plattform nutzen

Instagram, Facebook, Threads und TikTok haben eigene Angaben für KI-Inhalte. Der Schalter sitzt beim Posten in den erweiterten Einstellungen und erzeugt einen einheitlichen Hinweis am Beitrag.

3

Einen Satz in die Bildunterschrift

Der Schalter greift nicht überall. Ein kurzer Satz wie „Mit KI erstellt“ oder „KI-generiert, kein echtes Foto“ kostet nichts und funktioniert auf jeder Plattform, im Newsletter und auf der eigenen Website.

Worum es bei Artikel 50 geht

So kennzeichnest du praktisch

Auf Instagram, Facebook und Threads findest du beim Erstellen eines Beitrags unter den erweiterten Einstellungen eine Angabe zu KI-Inhalten; auf TikTok heißt der Schalter sinngemäß „KI-generierte Inhalte“. Aktivierst du ihn, setzt die Plattform selbst einen Hinweis an den Beitrag. Teilweise erkennen die Plattformen Metadaten und markieren automatisch — verlassen solltest du dich darauf nicht, denn Zuschnitt, Screenshot und erneutes Hochladen können Metadaten verlieren.

Für alles andere reicht Sprache. Bewährt haben sich drei Formulierungen: „Mit KI erstellt“, „KI-generiertes Bild, kein echtes Foto“ und, wenn nur Teile erzeugt sind, „Foto mit KI bearbeitet: Kleidung und Hintergrund sind nicht echt“. Auf einer eigenen Website ist eine Zeile in der Bildunterschrift oder im Bildnachweis der übliche Ort; ein pauschaler Hinweis im Impressum ersetzt sie nicht sinnvoll, weil ihn niemand beim Bild sieht.

Eine zweite Frage steckt oft im selben Beitrag und hat mit der KI-Verordnung nichts zu tun: das Recht am eigenen Bild. Wer eine andere erwachsene Person abbildet, braucht deren Einwilligung — ob das Bild bearbeitet, erzeugt oder ganz gewöhnlich fotografiert ist. Fotos von Kindern gehören ohnehin nicht ungefragt ins Netz.

Wo du Verbindliches nachliest

Der Text der Verordnung (EU) 2024/1689 steht auf Deutsch in der EU-Rechtsdatenbank EUR-Lex; Artikel 50 ist der Transparenzartikel, und die Erwägungsgründe erklären die Absicht dahinter oft verständlicher als der Artikel selbst. Die Europäische Kommission veröffentlicht dazu Leitlinien und einen Praxisleitfaden, die laufend ergänzt werden.

In Deutschland begleitet die Bundesnetzagentur die Umsetzung und betreibt eine Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung. Für Medien- und Werbeinhalte sind zusätzlich die Landesmedienanstalten und die üblichen wettbewerbsrechtlichen Regeln relevant. In Österreich gilt die Verordnung als EU-Recht ebenfalls; die Schweiz ist kein EU-Mitglied und regelt das eigenständig, dort lohnt der Blick auf die Seiten des Bundes.

Und noch einmal deutlich, weil es wichtig ist: Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn an einer Veröffentlichung Geld, ein Auftrag oder ein Ruf hängt, ist eine anwaltliche Einschätzung die günstigere Variante.

Und bei FaceCast?

Damit du es von uns gehört hast: Was FaceCast ausgibt, ist KI-generiert. Auch dann, wenn es wie ein Foto aussieht und dein eigenes Gesicht zeigt — Frisur, Kleidung, Hintergrund und Licht sind erzeugt, die Szene hat so nicht stattgefunden. Wenn du ein Ergebnis öffentlich postest, halten wir einen kurzen Hinweis für die richtige Entscheidung, und zwar unabhängig davon, wie streng man die Rechtslage im Einzelfall liest.

Deine hochgeladenen Fotos werden nur verarbeitet, um dein Ergebnis zu erzeugen, und weder verkauft noch für Werbung an Dritte weitergegeben.

Häufige Fragen

Muss man KI-Bilder kennzeichnen?+

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Die KI-Verordnung der EU zielt darauf, dass Menschen künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte erkennen können, und legt den Schwerpunkt auf täuschend echte Darstellungen realer Personen und Ereignisse. Ob und wie streng das deinen Beitrag betrifft, hängt vom Bild und vom Zusammenhang ab — im Zweifel gilt der Verordnungstext, nicht dieser Ratgeber.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?+

Die Transparenzregeln des Artikels 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Andere Teile der Verordnung sind zu anderen Zeitpunkten in Kraft getreten, sie wird also gestaffelt wirksam.

Gilt das auch für private Posts auf Instagram?+

Die Verordnung richtet sich vor allem an Anbieter und an das Veröffentlichen täuschend echter Inhalte; ein deutlich stilisiertes Bild im privaten Feed ist ein anderer Fall als eine realistische Fälschung. Unabhängig davon verlangen die Plattformen selbst eine Angabe für KI-Inhalte, und ein Satz in der Bildunterschrift löst die Frage in der Praxis ohnehin.

Wie kennzeichne ich ein KI-Bild auf Instagram oder TikTok?+

Beim Erstellen des Beitrags in den erweiterten Einstellungen die Angabe für KI-Inhalte aktivieren; TikTok nennt sie sinngemäß „KI-generierte Inhalte“. Zusätzlich ein kurzer Satz in der Bildunterschrift, etwa „Mit KI erstellt“ — der geht nie verloren, auch nicht beim erneuten Hochladen.

Muss ich auch Fotos kennzeichnen, die ich nur mit KI bearbeitet habe?+

Zwischen Retusche und Erzeugung liegt eine Grauzone, und genau dort liegen die meisten Alltagsfälle. Eine brauchbare Faustregel: Je stärker das Bild von dem abweicht, was tatsächlich vor der Kamera war — ersetzte Kleidung, ersetzter Hintergrund, hinzugefügte Personen —, desto eher gehört ein Hinweis dazu. Eine Farbkorrektur meint damit niemand.

Gilt das in Österreich und der Schweiz genauso?+

Österreich ist EU-Mitglied, die Verordnung gilt dort unmittelbar. Die Schweiz ist es nicht und regelt Transparenz bei KI-Inhalten eigenständig; wer dort veröffentlicht, prüft das am besten an einer offiziellen Schweizer Quelle. Die Plattformregeln gelten in beiden Ländern ohnehin.

Was FaceCast ausgibt, ist KI-generiert

Die App sagt es dir, und beim Posten reicht ein kurzer Hinweis darauf. Kostenlos für iOS und Android.

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